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Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Für logistische Zusatzleistungen, die von den ADSp nicht erfasst werden, gelten die Logistik-AGB, neueste Fassung.
Hinweis: Abweichend von § 431 HGB beschränken die ADSp unsere Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf zwei Sonderziehungsrechte je Kilogramm sowie generell auf 1,25 Mio. Euro je Schadenfall und auf 2,5 Mio. Euro je Schadenereignis, mindestens aber auf zwei Sonderziehungsrechte je Kilogramm. Ausschließlicher Gerichtsstand (abweichend von den ADSp) ist für beide Teile Hamburg; im Anwendungsbereich der CMR handelt es sich um einen zusätzlichen Gerichtsstand.